Seit über 30 Jahren beraten wir in und um Stuttgart erfolgreich im Mietrecht und Gewerbemietrecht in allen Bereichen rund um die Themen Wohnungseigentum, Verpachtung & Vermietung.
Wir erstellen und prüfen schnell und kostengünstig ihren Mietvertrag, Untermietervertrag oder Pachtvertrag, bieten Rechtsberatung bei Mietrückstand oder Räumungsklage und machen Schadenersatzansprüche geltend. Auch im Falle einer Mietminderung stehen wir Ihnen Rat gebend zur Seite.
Häufig gibt es Streitigkeiten bei der Wohnungsübergabe – man ist sich uneinig über den „korrekten“ oder „ausreichenden“ Zustand der Wohnung. Fragen zur Renovierung oder zum Rückbau klären wir mit Ihnen gemeinsam.
Eigentümer und Verwalter beraten wir in allen Bereichen rund um die Themen Wohnungseigentum, Teileigentum, Sondereigentum, sowie Gemeinschaftseigentum.
Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Hauseigentümer und zeigen Unterschiede zwischen Einzelverwaltung und einer Verwaltungsgesellschaft auf.
Bei Haftungsfragen oder Streitigkeiten über Beschlüsse, Modernisierungsmaßnahmen oder Instandsetzungsmaßnahmen können wir ebenso helfen wie bei Entziehung des Wohneigentums oder Zwangsversteigerung.
Ihr Anwalt für Mietrecht & Gewerbemietrecht setzt Ihre Ansprüche schnell und zielführend außergerichtlich oder gerichtlich für Sie durch!